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Informationen des IWW

Institut für Wirtschaftspublizistik
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(Urteil vom 13.12.2005, bitte Abrufnummer 061954 verwenden)

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen, die der Kläger aus Anlass der Beerdigung seines Schwiegervaters getragen hat, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden können.


Berliner Mieterverein

MM 2006, Seite 73
Vermieterkündigung bei Kündigungsausschluss

... ein Nießbrauchsrecht eingeräumt war, in diesem Haus die im 1. OG gelegene Wohnung angemietet. Die Klägerin hat nach dem Tod des Herrn W. mehrfach Kündigungen des Mietverhältnisses erklärt, zuletzt mit Schreiben ...

MieterMagazin 6/01, S. 9
Übergangsregelungen des neuen Mietrechts

Die Rechtsfolgen bei Tod des Mieters richten sich nach altem Recht, wenn der Mieter vor dem 1. September 2001 verstorben ist. Für die Kündigung des Vermieters gegenüber dem Erben gilt das alte Recht mit dem Erfordernis eines berechtigten Kündigungsinteresses nur, wenn die Kündigung dem Erben vor dem 1. September 2001 zugeht (Artikel 229 § 3 Absatz 1 Nr. 5 EGBGB).

MieterMagazin 1+2/06, S. 37
Unverschuldeter Zahlungsverzug

Solange ein Mieter nach dem Tod seines Vermieters keine Gewissheit darüber erlangen kann, wer Gläubiger seiner Mietverpflichtungen geworden ist, unterbleiben seine Mietzahlungen infolge eines Umstandes, den er nicht zu vertreten hat.

MM 12/03, Seite 10
Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

Wohnungseigentum ist auch dann "nach der Überlassung an den Mieter" im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F. begründet worden, wenn der Mieter, dem gekündigt wurde, zur Zeit der Begründung des Wohnungseigentums als Angehöriger in der Wohnung lebte und mit dem Tode des damaligen Mieters kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eingetreten ist. Der Angehörige rückt auch bezüglich der Wartefrist, die der Vermieter für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu beachten hat, in die Rechtsposition des verstorbenen Mieters ein.

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