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Sozialbestattung

Sind die Voraussetzungen (§ 74 SGB XII) gegeben, werden die erforderlichen Kosten für die Bestattung durch das Sozialamt übernommen. Laut Bestattungsgesetz Berlin (Link zum Behördenwegweiser bei Berlin.de) haben, wie auch in anderen Bundesländern, die nächsten Verwandten für eine Bestattung zu sorgen. Können die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten der Bestattung nicht tragen, so kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Wird dieser komplett bewilligt so übernimmt das Sozialamt pauschal:
  • die Bestattungsleistungen für 1570 €
  • die Krematoriumskosten
  • die Friedhofsgebühren (Urnenreihengrab oder anonyme Stelle)
  • und stellt eine Kostenübernahme aus.
Eine würdige Bestattung und ggf. Trauerfeier ist damit möglich. Weiterführende Informationen finden Sie bei berlin.de:
Sozialbestattung-rieger